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Freie Berufe
Speziell
die Rechts- und steuerberatenden Berufe sind bereits seit längerer
Zeit auf die qualifizierte elektronische Signatur angewiesen:
- So sind Notare
bereits seit dem 01.04.2006 Einrichtungen hierfür vorhalten und
können Handelsregisteranmeldungen nur noch elektronisch
einreichen.
- Rechtsanwälte können
Mahnbescheidanträge seit dem 01.12.2008 nur noch elektronisch
einreichen; Schriftsätze in elektronisch geführten
Verwaltungs- oder Klageverfahren müssen ebenfalls eine
qualifizierte elektronische Signatur tragen.
- Steuerberater nutzen die qualifizierte elektronische Signatur, um sicher authentifizerte ELSER-Anmeldungen einzureichen;
- andere freie Berufe, wie beispielsweise Architekten, um an eVergabe-Verfahren teilzunehmen und elektronische Rechnungen zu stellen.
Die
signhelp Deutschland GmbH - deren geschäftsführender
Gesellschafter Clemens C. Vogelsberg selbst als Rechtsanwalt
niedergelassen ist - bietet all diesen Berufsgruppen
maßgeschneiderte Signaturlösungen ohne bürokratischen Aufwand.
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