Der Weg zur qualifizierten digitalen Signatur               Grafik signhelp
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Freie Berufe

Speziell die Rechts- und steuerberatenden Berufe sind bereits seit längerer Zeit auf die qualifizierte elektronische Signatur angewiesen:

  • So sind Notare bereits seit dem 01.04.2006 Einrichtungen hierfür vorhalten und können Handelsregisteranmeldungen nur noch elektronisch einreichen. 
  • Rechtsanwälte können Mahnbescheidanträge seit dem 01.12.2008 nur noch elektronisch einreichen; Schriftsätze in elektronisch geführten Verwaltungs- oder Klageverfahren müssen ebenfalls eine qualifizierte elektronische Signatur tragen.
  • Steuerberater nutzen die qualifizierte elektronische Signatur, um sicher authentifizerte ELSER-Anmeldungen einzureichen; 
  • andere freie Berufe, wie beispielsweise Architekten, um an eVergabe-Verfahren teilzunehmen und elektronische Rechnungen zu stellen.
Die signhelp Deutschland GmbH - deren geschäftsführender Gesellschafter Clemens C. Vogelsberg selbst als Rechtsanwalt niedergelassen ist - bietet all diesen Berufsgruppen maßgeschneiderte Signaturlösungen ohne bürokratischen Aufwand.


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